Hinweis fur Studenten
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[bearbeiten] Aufenthaltsrecht
Um in einem anderen Mitgliedstaat als Ihrem Herkunftsstaat einen Hochschulkurs von weniger als drei Monaten zu besuchen (beispielsweise einen Sprachkurs), brauchen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass. Die einzige weitere Formalität, die in einigen Ländern von Ihnen verlangt werden kann, ist eine Anmeldung bei den örtlichen Behörden.
Wollen Sie hingegen eine Hochschulausbildung mit einer Dauer von über drei Monaten in einem anderen Mitgliedstaat als Ihrem Herkunftsstaat genießen, ist das Aufenthaltsrecht in diesem Staat an folgende Bedingungen gebunden:
Sie müssen in einer anerkannten Lehranstalt eingeschrieben sein, ausreichend krankenversichert sein, Sie müssen gegenüber der entsprechenden Behörde des Mitgliedstaats mit einer Erklärung oder einem mindestens gleichwertigen Mittel versichern, dass Sie für sich und Ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügen, durch die sichergestellt ist, dass Sie während Ihres Aufenthalts nicht die Sozialhilfe des Aufnahmestaats in Anspruch nehmen müssen. Der Nachweis eines bestimmten Betrags darf von Ihnen nicht verlangt werden.
[bearbeiten] Stipendien
Im Rahmen von ERASMUS werden von der EU Stipendien vergeben, die zumindest teilweise die entstehenden Kosten (Reise, eventuelle Sprachvorbereitungen, höhere Lebenshaltungskosten im Aufnahmestaat) ausgleichen sollen. Sie haben jedoch Anspruch auf die volle Weiterzahlung der Ihnen in Ihrem Herkunftsland bisher gewährten nationalen Stipendien oder Darlehen.
Wenn Sie im Rahmen von ERASMUS in einem Land studieren, dessen Sprache seltener unterrichtet wird und weniger verbreitet ist, können Sie an einer Sprachvorbereitung (Durchführung spezieller Kurse, Sprachlehrbücher usw.), einer Einführungsveranstaltung und weiterführenden Veranstaltungen ihrer Herkunfts- und Gasthochschulen teilnehmen. Darunter fällen auch die praktische Organisation Ihres Aufenthaltes und Ihre Unterkunft vor Ort. Zu erwähnen ist ebenfalls, dass es spezielle Regelungen zur Unterstützung behinderter Studenten gibt.
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